Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pre-Press-Services GmbH, Düsseldorf
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragsnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Dienstleistung schließt Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware/Dienstleistung zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV. Lieferung
1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Für die Qualität und fristgerechte Anlieferung von Mediendaten (z.B. Texte, Bilder, Anzeigen) des Auftraggebers ist dieser selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer ist jedoch bemüht, eine hohe Datenqualität sicherzustellen und prüft daher alle eingehenden Daten auf die Einhaltung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Qualitätsstandards. Festgestellte
Abweichungen werden, soweit sinnvoll und technisch möglich, korrigiert oder es wird eine Ersatzlieferung durch den Auftraggeber angefordert. Wenn hierdurch Mehraufwände entstehen, werden diese nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
V. Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware/der Dienstleistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen erforderlich sind.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet
– für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
– für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Der Auftragnehmer haftet ferner
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Der Auftragnehmer haftet schließlich
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Im Einzelnen:
Haftung für den Inhalt der Druckwerke:
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, keine Herstellungsaufträge in Auftrag zu geben, die inhaltlich gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßen. Insbesondere dürfen die Vorlagen nicht folgende Inhalte enthalten:
– Inhalte, die in Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) eingreifen – Inhalte, die pornografisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sind
– Inhalte verfassungsfeindlicher oder extremistischer Art oder von verbotenen Gruppierungen stammend – Inhalte, die strafbar, insbesondere volksverhetzend und beleidigend sind.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Herstellungsauftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestehende Aufträge können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass der Auftraggeber gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen hat.
5. Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bzgl. der Ware/der Dienstleistung (Ziffern V. und VI.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VI. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Daten. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehhilfen hinaus archiviert.
X. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Insbesondere ist der Auftraggeber für Zulässigkeit der Verwendung der Schriftarten (Fonts) in dem von ihm angelieferten Daten verantwortlich. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XI. Änderung der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftragnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden auf der Homepage mindestens vier Wochen vor Ihrem Inkrafttreten veröffentlicht oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Homepage oder nach Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail widerspricht.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.